Titel: Netzentgeltpflicht für selbst verbrauchte Strommenge bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von EEG-Strom
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.03.2012
Aktenzeichen: EnVR 8/11
Gesetz: StromNEV, EEG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
15001437
Netzentgeltpflicht für selbst verbrauchte Strommenge bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von EEG-Strom
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 – EnVR 8/11
Leitsatz des Gerichts:
Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.