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Titel: Klausel über eine „bring-or-pay-Verpflichtung“ in den Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens ist unwirksam
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 22.11.2012
Aktenzeichen: VII ZR 222/12
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Entsorgungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002993

Klausel über eine „bring-or-pay-Verpflichtung“ in den Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens ist unwirksam

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - VII ZR 222/12

Leitsatz des Gerichts:

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring-or-pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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