Titel: Bei Stromentnahme aus dem Netz ist Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks entgeltpflichtiger Netznutzer
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.11.2009
Aktenzeichen: EnVR 56/08 - Pumpspeicherkraftwerke
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16001649
Bei Stromentnahme aus dem Netz ist Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks entgeltpflichtiger Netznutzer
BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - Pumpspeicherkraftwerke
Leitsatz des Gerichts:
Der Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks, der für dessen Betrieb aus dem Netz Strom entnimmt, ist Letztverbraucher i.S. des § 3 Nr. 25 EnWG und damit entgeltpflichtiger Netznutzer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.