Titel: Zur Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens nach § 6 AVBEltV
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 26.05.2004
Aktenzeichen: VIII ZR 311/03
Gesetz: AVBeltV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
18002181
Zur Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens nach § 6 AVBEltV
BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 311/03 –
Leitsatz des Gerichts:
Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfasst auch den Fall, dass nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluss des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.
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