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Titel: Zur Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens nach § 6 AVBEltV
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 26.05.2004
Aktenzeichen: VIII ZR 311/03
Gesetz: AVBeltV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 18002181

Zur Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens nach § 6 AVBEltV

BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 311/03 –

Leitsatz des Gerichts:

Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfasst auch den Fall, dass nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluss des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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