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Titel: Zur thermischen Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 12.03.2024
Aktenzeichen: VII R 1/21
Gesetz: EnergieStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 24082168

Zur thermischen Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG

– BFH, Urteil vom 12.03.2024 – VII R 1/21 –

Leitsatz des Gerichts:

Die Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 des Energiesteuergesetzes setzt voraus, dass das Energieerzeugnis im Rahmen der thermischen Abfallbehandlung zu zweierlei Zwecken verwendet und nicht nur verheizt wird. Ein neben dem Verheizen bestehender zweiter Verwendungszweck i.S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine chemische Reaktion stattfindet, für die ein Verbrennungsprodukt des Erdgases zwingend erforderlich ist.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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