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Titel: Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 04.09.2024
Aktenzeichen: XI R 15/24 (XI R 17/20)
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 25082192

Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage

– BFH, Urteil vom 04.09.2024 – XI R 15/24 (XI R 17/20) –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands i.S.d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
  2. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.
  3. Die Selbstkosten i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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