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Titel: Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.08.2024
Aktenzeichen: IX R 31/23
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 24082188

Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage

- BFH, Urteil vom 13.08.2024 – IX R 31/23 -

Leitsatz des Gerichts:

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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