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Titel: Rückstellung für Altersfreizeit
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.06.2024
Aktenzeichen: IV R 22/22
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 24082173

Rückstellung für Altersfreizeit

– BFH, Urteil vom 05.06.2024 – IV R 22/22 –

Leitsatz des Gerichts:

Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

 

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