Titel: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S.d. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 31.01.2024
Aktenzeichen: V R 20/21
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
24082161
Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S.d. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG
– BFH, Urteil vom 31.01.2024 – V R 20/21 –
Leitsätze des Gerichts:
- Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an.
- Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden Unternehmer hinsichtlich der Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 1 UStG treffenden Feststellungslast. Eine Entscheidung auf Grundlage der Feststellungslast kann im finanzgerichtlichen Verfahren erst im Falle einer Unaufklärbarkeit des Sachverhalts getroffen werden.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.