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Titel: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S.d. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 31.01.2024
Aktenzeichen: V R 20/21
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 24082161

Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S.d. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG

– BFH, Urteil vom 31.01.2024 – V R 20/21 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an.
  2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden Unternehmer hinsichtlich der Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 1 UStG treffenden Feststellungslast. Eine Entscheidung auf Grundlage der Feststellungslast kann im finanzgerichtlichen Verfahren erst im Falle einer Unaufklärbarkeit des Sachverhalts getroffen werden.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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