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Titel: Steuerermäßigung für mehrjährige Überstundenvergütung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 02.12.2021
Aktenzeichen: VI R 23/19
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 22006454

Steuerermäßigung für mehrjährige Überstundenvergütung

BFH, Urteil vom 02.12.2021 - VI R 23/19

Leitsatz des Gerichts:

Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz EStG zu gewähren.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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