Titel: Steuerermäßigung für mehrjährige Überstundenvergütung
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 02.12.2021
Aktenzeichen: VI R 23/19
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
22006454
Steuerermäßigung für mehrjährige Überstundenvergütung
BFH, Urteil vom 02.12.2021 - VI R 23/19
Leitsatz des Gerichts:
Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz EStG zu gewähren.
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