Titel: Betrieb von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften sind umsatzsteuerfrei
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.03.2021
Aktenzeichen: V R 1/19
Gesetz: UStG, MwStSystRL
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
21006413
Betrieb von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften sind umsatzsteuerfrei
BFH, Urteil vom 24.03.2021 - V R 1/19
Leitsatz des Gerichts:
Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.