Titel: Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.04.2021
Aktenzeichen: VI R 31/18
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer:
21006250
Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
BFH, Urteil vom 29.04.2021 - VI R 31/18
Leitsätze des Gerichts:
- Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.
- Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.