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Titel: Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.04.2021
Aktenzeichen: VI R 31/18
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer: 21006250

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen

BFH, Urteil vom 29.04.2021 - VI R 31/18

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.
  2. Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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