Titel: Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 22.01.2020
Aktenzeichen: XI R 10/17
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005676
Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
BFH, Urteil vom 22.01.2020 – XI R 10/17
Leitsätze des Gerichts:
- Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt.
- Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen.
- Eine Rechnung ist auch dann »unzutreffend« i.S.d. § 31 Abs. 5 Satz 1 Buchst. b UStDV, wenn sie im Einvernehmen aller Beteiligten vollständig rückabgewickelt und die gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde.
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