Titel: Keine coronabedingte Aufhebung früherer Vollstreckungsmaßnahmen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.07.2020
Aktenzeichen: VII B 73/20 (AdV)
Gesetz: AO, FGO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung
Dokumentennummer:
20005964
Keine coronabedingte Aufhebung früherer Vollstreckungsmaßnahmen
BFH, Beschluss vom 30.07.2020 – VII B 73/20 (AdV)
Leitsätze des Gerichts:
- Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend »Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2« vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind.
- Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können um Rechtsschutz nach den allgemeinen Regeln (z.B. § 258 AO) ersuchen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.