Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Keine coronabedingte Aufhebung früherer Vollstreckungsmaßnahmen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.07.2020
Aktenzeichen: VII B 73/20 (AdV)
Gesetz: AO, FGO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 20005964

Keine coronabedingte Aufhebung früherer Vollstreckungsmaßnahmen

BFH, Beschluss vom 30.07.2020 – VII B 73/20 (AdV)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend »Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2« vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind.
  2. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können um Rechtsschutz nach den allgemeinen Regeln (z.B. § 258 AO) ersuchen.
    1. Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche