Titel: Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.06.2020
Aktenzeichen: V R 2/19
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005973
Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen
BFH, Beschluss vom 24.06.2020 – V R 2/19
Leitsatz des Gerichts:
Linienverkehr i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.