Titel: Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG auch auf sog. Altverluste
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 23.09.2019
Aktenzeichen: I R 25/17
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
20005653
Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG auch auf sog. Altverluste
BFH, Beschluss vom 23.09.2019 – I R 25/17
Leitsatz des Gerichts:
§ 8 Abs. 9 KStG erfordert nicht, dass im Zeitpunkt der Anwendung der Norm noch eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG ausgeübt wird; es genügt, dass die festgestellten Dauerverluste aus einer solchen Tätigkeit herrühren.
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