Titel: Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 26.04.2018
Aktenzeichen: V R 23/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
18003572
Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
BFH, Urteil vom 26.4.2018 – V R 23/16
Leitsätze des Gerichts:
Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzschlüssel.
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