Titel: Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.06.2018
Aktenzeichen: V R 63/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
19005185
Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
BFH, Urteil vom 21.06.2018 - V R 63/17
Leitsatz der Redaktion:
Die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle ist regelmäßig keine bloße Raumüberlassung und deshalb nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei.
Die Steuerbefreiung bei der Überlassung von Sportanlagensetzt keinen langfristigen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit voraus.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.