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Titel: Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.06.2018
Aktenzeichen: V R 63/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 19005185

Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen

BFH, Urteil vom 21.06.2018 - V R 63/17

Leitsatz der Redaktion:

Die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle ist regelmäßig keine bloße Raumüberlassung und deshalb nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei.

Die Steuerbefreiung bei der Überlassung von Sportanlagensetzt keinen langfristigen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit voraus.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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