Titel: Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: VIII R 44/15
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ
Dokumentennummer:
19005202
Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
BFH, Urteil vom 11.12.2018 – VIII R 44/15
Leitsätze des Gerichts:
- Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner.
- Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem 18. Juni 2008 für den konkreten Einzelfall bestandskräftige – oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene – Bescheide existierten oder eine verbindliche Auskunft erteilt wurde.
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