Titel: Entschädigungszahlung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht einkommensteuerpflichtig
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 02.07.2018
Aktenzeichen: IX R 31-16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
18004875
Entschädigungszahlung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht einkommensteuerpflichtig
BFH, Urteil vom 02.07.2018 - IX R 31-16
Leitsatz des Gerichts:
Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.
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