Titel: Einlagekonto: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.07.2018
Aktenzeichen: I R 30/16
Gesetz: KGSt
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
19004883
Einlagekonto: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
BFH, Beschluss vom 11.07.2018 – I R 30/16
Leitsätze des Gerichts:
- Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null EUR; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich.
- Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Februar 2015 I R 3/14, BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816).
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