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Titel: Einlagekonto: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.07.2018
Aktenzeichen: I R 30/16
Gesetz: KGSt
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19004883

Einlagekonto: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

BFH, Beschluss vom 11.07.2018 – I R 30/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null EUR; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich.
  2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Februar 2015 I R 3/14, BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816).

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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