Titel: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 28.06.2017
Aktenzeichen: XI R 12/15
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
17002076
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle
BFH, Urteil vom 28.06.2017 – XI R 12/15
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Gemeinde ist zum teilweisen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle, die sie (auch) Vereinen gegen eine nicht kostendeckende Nutzungspauschale überlässt, berechtigt, wenn die Prüfung aller Umstände ergibt, dass der für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt nicht gelöst ist.
- Bei einer defizitären Leistungstätigkeit von Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG grundsätzlich nicht (entsprechend) anwendbar.
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