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Titel: Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.09.2016
Aktenzeichen: XI R 4/15
Gesetz: AO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 17001858

Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung

BFH, Urteil vom 21.09.2016 - XI R 4/15

Leitsatz des Gerichts:

Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i.S. des § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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