Titel: Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 16.11.2016
Aktenzeichen: V R 1/15
Gesetz: UStG, UStAE
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
17001895
Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk
BFH, Urteil vom 16.11.2016 – V R 1/15
Leitsätze des Gerichts:
- Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG.
Sachgerecht i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei - entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung in Abschn. 2.5 Abs. 20 Satz 1 i.V.m. Abs. 12 Satz 3 UStAE - die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge (objektbezogener Umsatzschlüssel)
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