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Titel: Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.02.2016
Aktenzeichen: VII R 7/15
Gesetz: StromStG, EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Stromsteuer
Dokumentennummer: 16001653

Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste

BFH, Beschluss vom 24.02.2016 – VII R 7/15

Leitsätze des Gerichts:

  1. Für stromsteuerrechtliche Zwecke ist von einem einzigen Versorgungsnetz auszugehen, das nicht in verschiedene Teilnetze aufgespalten werden kann.
  2. Ein Versorgungsnetz liegt nicht vor, wenn ein Stromnetz ausschließlich dem Eigenverbrauch von Eigenerzeugern nach § 2 Nr. 2 StromStG dient.
  3. Sofern ein Versorger mehrere Betriebsstätten mit entsprechenden Verbrauchsstellen unterhält, gehören sämtliche Stromleitungen und Umspannvorrichtungen unabhängig davon zum Versorgungsnetz, ob in den Betriebsstätten Strom von Dritten oder vom Versorger selbst entnommen wird.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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