Titel: Entlastungsanspruch des Verwenders von Energieerzeugnissen setzt keine Festsetzung und Entrichtung der Energiesteuer voraus
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 20.09.2016
Aktenzeichen: VII R 7/16
Gesetz: EnergieStG, EnergieStV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energiesteuer
Dokumentennummer:
18002123
Entlastungsanspruch des Verwenders von Energieerzeugnissen setzt keine Festsetzung und Entrichtung der Energiesteuer voraus
BFH, Urteil vom 20.09.2016 - VII R 7/16
Leitsätze des Gerichts:
- Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der nachweislichen Versteuerung in § 51 Abs. 1 EnergieStG ist die Entstehung der Energiesteuer für das verwendete Energieerzeugnis nicht ausreichend.
- Der Entlastungsanspruch nach § 51 Abs. 1 EnergieStG entsteht mit der Verwendung des von einem Lieferer in der Regel gegen Rechnung bezogenen Energieerzeugnisses und ist nicht von der Festsetzung und Entrichtung der für das bezogene Energieerzeugnis entstandenen Energiesteuer abhängig.
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