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Titel: Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 17.12.2015
Aktenzeichen: V R 45/14
Gesetz: UStG, RL 77/388/EWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 16001603

Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes

BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 45/14

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ehrenamtlich werden u.a. jene Tätigkeiten ausgeübt, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  2. Der zur Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit verwendete Gesetzesbegriff ist enger als der des § 4 AO und umfasst keine Satzungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
  3. Bis zur Rechtsprechungsänderung durch das BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 32/08 (BFHE 227, 207, BStBl II 2010, 88, Rz 31) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Aufsichtsratstätigkeit für Volksbanken kommt Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO in Betracht.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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