Titel: Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 17.12.2015
Aktenzeichen: V R 45/14
Gesetz: UStG, RL 77/388/EWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
16001603
Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes
BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 45/14
Leitsätze des Gerichts:
- Ehrenamtlich werden u.a. jene Tätigkeiten ausgeübt, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
- Der zur Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit verwendete Gesetzesbegriff ist enger als der des § 4 AO und umfasst keine Satzungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Bis zur Rechtsprechungsänderung durch das BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 32/08 (BFHE 227, 207, BStBl II 2010, 88, Rz 31) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Aufsichtsratstätigkeit für Volksbanken kommt Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO in Betracht.
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