Titel: Energieerzeugnisse mit zweierlei Verwendungszweck (»dual use«)
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.01.2015
Aktenzeichen: VII R 35/12
Gesetz: EnergieStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energiesteuer
Dokumentennummer:
15003303
Energieerzeugnisse mit zweierlei Verwendungszweck (»dual use«)
BFH, Urteil vom 13.01.2015 - VII R 35/12
Leitsatz des Gerichts:
Wird ein Energieerzeugnis im Rahmen eines Herstellungsprozesses nicht nur als Heizstoff verwendet, sondern sind dessen Verbrennungsgase darüber hinaus zum Abschluss des Herstellungsprozesses erforderlich, liegt ein zweierlei Verwendungszweck i.S. des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG vor, ohne dass es auf eine Rangfolge der Verwendungszwecke oder ein (zusätzliches) Wesentlichkeitserfordernis ankommt (Modifizierung des Senatsurteils vom 28. Oktober 2008 VII R 6/08, BFHE 223, 280, ZfZ 2009, 77 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 2. Oktober 2014 C-426/12, ZfZ 2014, 308).
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