Titel: Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 14.05.2013
Aktenzeichen: VII R 39/11
Gesetz: EnergieStG, EnergieStV, RL 2008/18/EG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energiesteuer
Dokumentennummer:
14002970
Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten
BFH, Urteil vom 14.05.2013 - VII R 39/11
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Abgabe von Energieerzeugnissen i.S. des § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG liegt auch in den Fällen vor, in denen der Abgebende einer anderen Person aufgrund eines vereinbarten Besitzmittlungsverhältnisses den mittelbaren Besitz an den Energieerzeugnissen verschafft.
Die in § 30 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG getroffene Regelung kann nicht als allgemeine Heilungsvorschrift verstanden werden, die ungeachtet eines Zwischenerwerbs durch einen Nichtberechtigten den in § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG normierten Steuerentstehungstatbestand verdrängt.
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