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Titel: Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 14.05.2013
Aktenzeichen: VII R 39/11
Gesetz: EnergieStG, EnergieStV, RL 2008/18/EG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 14002970

Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten

BFH, Urteil vom 14.05.2013 - VII R 39/11

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Abgabe von Energieerzeugnissen i.S. des § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG liegt auch in den Fällen vor, in denen der Abgebende einer anderen Person aufgrund eines vereinbarten Besitzmittlungsverhältnisses den mittelbaren Besitz an den Energieerzeugnissen verschafft.
  2. Die in § 30 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG getroffene Regelung kann nicht als allgemeine Heilungsvorschrift verstanden werden, die ungeachtet eines Zwischenerwerbs durch einen Nichtberechtigten den in § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG normierten Steuerentstehungstatbestand verdrängt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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