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Titel: Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 12.07.2012
Aktenzeichen: I R 106/10
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 15003566

Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art

BFH, Urteil vom 12.07.2012 - I R 106/10

Leitsatz des Gerichts:

Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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