Titel: Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 12.07.2012
Aktenzeichen: I R 106/10
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
15003566
Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art
BFH, Urteil vom 12.07.2012 - I R 106/10
Leitsatz des Gerichts:
Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.