Titel: Saisonarbeitsvertrag einer Kommune zulässig
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 19.11.2019
Aktenzeichen: 7 AZR 582/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
19005414
Saisonarbeitsvertrag einer Kommune zulässig
BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 7 AZR 582/17
Leitsatz der Redaktion:
Unbefristete Arbeitsverhältnisse für Bademeister, die nur für die Sommermonate gelten, sind dann zulässig, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht. Ein solcher Arbeitsvertrag stellt nicht eine Vielzahl befristeter Arbeitsverhältnisse für mehrere Jahre dar, sondern es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bei dem nur die Arbeits- und Vergütungspflicht auf bestimmte Monate begrenzt ist.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.