Titel: Allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.09.2022
Aktenzeichen: 1 ABR 22/21
Gesetz: ArbSchG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
22006487
Allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 –
Leitsatz der Redaktion:
Der Arbeitgeber ist bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.