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Titel: BNetzA ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden
Behörde / Gericht: Bundesnetzagentur
Datum: 19.06.2020
Gesetz: TKG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Telekommunikationsrecht
Dokumentennummer: 20005680

BNetzA ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden

BNetzA, Beschluss vom 19.06.2020 - Pressemitteilung

Die Bundesnetzagentur hat heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehrwertsteuersenkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste an die Kunden weitergegeben werden kann.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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