Titel: BNetzA ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden
Behörde / Gericht:
Bundesnetzagentur
Datum: 19.06.2020
Gesetz: TKG
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Telekommunikationsrecht
Dokumentennummer:
20005680
BNetzA ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden
BNetzA, Beschluss vom 19.06.2020 - Pressemitteilung
Die Bundesnetzagentur hat heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehrwertsteuersenkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste an die Kunden weitergegeben werden kann.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.