Titel: BKartA und BNetzA veröffentlichen Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel
Behörde / Gericht:
Bundeskartellamt
Datum: 27.09.2019
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Im Focus
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005380
BKartA und BNetzA veröffentlichen Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel
BKartA und BNetzA Pressemitteilung vom 27.09.2019
Hinweis der Redaktion:
Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. BNetzA und BKartA betreiben gemeinsam die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas und haben auch den Leitfaden zusammen erstellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.