Titel: Steuerliche Gewinnermittlung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EstG - Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 19.10.2018
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2176/07/10004 :001 - 2018/0833103
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
19004882
Steuerliche Gewinnermittlung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EstG - Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
BMF-Schreiben vom 19.10.2018, IV C 6 - S 2176/07/10004 :001 - 2018/0833103
Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Absatz 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die „Richttafeln 2005 G“ von Professor Klaus Heubeck verwendet wurden, ist zu beachten, dass diese durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt wurden.
Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.