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Titel: Steuerliche Gewinnermittlung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EstG - Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 19.10.2018
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2176/07/10004 :001 - 2018/0833103
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19004882

Steuerliche Gewinnermittlung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EstG - Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“

BMF-Schreiben vom 19.10.2018, IV C 6 - S 2176/07/10004 :001 - 2018/0833103

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Absatz 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die „Richttafeln 2005 G“ von Professor Klaus Heubeck verwendet wurden, ist zu beachten, dass diese durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt wurden.

Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.

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