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Titel: BMF: Entwurf zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.01.2018
Gesetz: EnergieStG, StromStG
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Energiesteuer, Stromsteuer
Dokumentennummer: 17002091

BMF: Entwurf zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) legte den Referentenentwurf zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vor (Stand: 06.10.2017). Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27.08.2017 beinhaltet wesentliche Änderungen, die zum 01.01.2018 in Kraft treten, zum Teil jedoch erst soweit beihilferechtliche Genehmigungen vorliegen. Durch die vorliegende Verordnung sollen insbesondere die für den Gesetzesvollzug erforderlichen Konkretisierungen umgesetzt werden. Für den Bereich der Stromsteuer enthält die Verordnung u.a. Ausnahmen vom Versorgerbegriff,

die der Vereinfachung für Wirtschaft und Verwaltung dienen, einschließlich im Bereich Kundenanlagen, insbesondere für den sogenannten Mieterstrom. Darüber hinaus beinhaltet die Verordnung Regelungen im Bereich der Elektromobilität, um den Kreis der elektrisch betriebenen Fahrzeuge zu definieren. Ferner wird ein vereinfachtes Antrags- und Zulassungsverfahren für Batteriespeicher bestimmt. Schließlich enthält die Verordnung auch Einzelheiten für die neu eingeführte Steuerentlastung für Strom, der für den öffentlichen Personennahverkehr entnommen wird. Geplantes Inkrafttreten der Verordnung ist der 01.01.2018.

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