Zur Bilanzierung von Leitungsanlagen bei Energie-Versorgungsunternehmen
BMF, Schreiben vom 30.05.1997 - IV B2 - S 2170-53/97
Vorbemerkung der Redaktion:
Wie berichtet (VERSORGUNGSWIRTSCHAFT 1997 S. 158), plante das Bundesfinanzministerium seit längerem eine Neufassung des BMF-Schreibens vom 10.6.1974 (VERSORGUNGSWIRTSCHAFT 1974 S. 246) zur Bilanzierung von Leitungsanlagen. Neben Regelungen zur Abgrenzung von Wirtschaftsgütern bei Leitungsnetzen sollte ursprünglich auch die Abschreibungsdauer von Leitungsnetzen unabhängig von der Versorgungssparte und der jeweiligen Funktion auf 50 Jahre erhöht werden. Letzteres ist nun aufgrund heftiger Proteste der Verbände der Versorgungswirtschaft vorläufig nicht mehr aufgenommen worden. Das jetzt vorliegende Schreiben regelt nur die Frage der Wirtschaftsgutabgrenzung auf der Grundlage der Rechtsprechung des BFH zum Wirtschaftsgut Ortsnetz.
- KFM -
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