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Titel: Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 8.4.2013 ergangen sind -Positivliste
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 09.04.2013
Aktenzeichen: - IV A 2 - O 2000/12/10001, DOK 2013/0110996 und - IV A 2 - O 2000/12/10001, DOK 2013/0110996
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung, Einkommensteuer/SolZ, Energiesteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Sonstiges Steuerrecht, Sozialversicherung, Stromsteuer, Umsatzsteuer, Umwandlungsteuer
Dokumentennummer: 13001976

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 8.4.2013 ergangen sind -Positivliste

Schreiben des BMF vom 9.4.2013 - IV A 2 - O 2000/12/10001, DOK 2013/0110996 und Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden - IV A 2 - O 2000/12/10001, DOK 2013/0110996

Zur Eindämmung der Normenflut wird seit 2011 jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben veröffentlicht. Ab 2013 wird dementsprechend für die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (GLE) vorgegangen. Mit Schreiben und koordiniertem Ländererlass vom 9.4.2013 - IV A 2 - O 2000/12/10001 wurde die Aufstellung für dieses Jahr vorgelegt. In der Positivliste sind all jene BMF-Schreiben und GLE enthalten,

  • die bis zum 8.4.2013 dieser Schreiben erlassen wurden und
  • die für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2011 verwirklicht werden, Anwendung finden.

Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben / GLE werden für nach dem 31.12.2011 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1.1.2012 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben / GLE unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben / GLE überholt sind.

Bitte die Dokumente über unten stehende Links öffnen.

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