Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage bis zum 30.06.2012
- BAFA-Informationsschreiben vom 12.3.2012 -
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist in einem Schreiben an das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf das neue Merkblatt II A (Stand: 09.03.2012) für Unternehmen des produzierenden Gewerbes zur Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG sowie das elektronische Teilnehmerverfahren über das BAFA-Portal ELAN-K2 hin. Hintergrund sind die wesentlichen Änderungen bei der Antragsberechtigung und der Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung gemäß der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Wirkung zum 1.1.2012, durch die der Kreis der möglichen Anbieter erweitert wurde. Im Rahmen eines Antrags nach § 40 EEG sind bestimmte Angaben durch die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers nach § 41 Abs. 2 EEG nachzuweisen. Der Antrag einschließlich der Bescheinigung muss jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres beim BAFA eingereicht werden. Es handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist.
Unter den Voraussetzungen der §§ 40 ff. EEG können Elektrizitätsunternehmen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage und somit auf Senkung der Stromkosten stellen, sofern sie an einer Abnahmestelle mindestens 1 GWh Strom bezogen und selbst verbraucht haben und das Verhältnis der von dem jeweiligen Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Brutto-wertschöpfung mindestens 14% (vormals größer als 15%) beträgt. Bisher galten Unternehmen erst als stromintensiv, wenn sie mindestens 10 GWh Strom bezogen und selbst verbraucht haben. Zugleich wurde das Kriterium der Stromintensität für die Begünstigung gesenkt.
Eine weitere Neuerung betrifft die Antragsstellung im Jahr 2012. Zur Vereinfachung bietet das BAFA ab 2012 erstmals ausschließlich ein papierloses, elektronisches Teilnahmeverfahren über das Online-Portal Elan-K2 an. Dieses Portal für die online nutzbare Fachanwendung beruht auf dem Konzept der Benutzerselbstverwaltung. Um an diesem Verfahren teilzunehmen, müssen die antragstellenden Unternehmen an einem hierfür erforderlichen Registrierungsprozess teilnehmen. Die Registrierung ist seit dem 12.03.2012 möglich. Eine Übersendung der Antragsunterlagen per Email zur Fristwahrung außerhalb des vorerwähnten elektronischen Antragsverfahrens ist nicht zulässig.
Weitere Informationen unter:
www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/index.html