Titel: Anreizregulierung Elektrizität – Erhebungsbogen bei Teilnahme am vereinfachten Verfahren bis zum 31.8.2012 abzugeben
Behörde / Gericht:
Bundesnetzagentur
Datum: 14.05.2012
Aktenzeichen: – BK8-12-001 -
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
12001494
Anreizregulierung Elektrizität – Erhebungsbogen bei Teilnahme am vereinfachten Verfahren bis zum 31.8.2012 abzugeben
Beschluss der BNetzA vom 14. Mai 2012 - BK8-12-001 -
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG, an deren Verteilernetz weniger als 30.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und die einen Antrag auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV bis zum 30.6.2012 gestellt haben, sind verpflichtet, den Erhebungsbogen EHB I (VNB) bis zum 31.8.2012 vollständig, schriftlich und elektronisch an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Im Übrigen hat die Übermittlung aller für die Ermittlung des Ausgangsniveaus erforderlichen Unterlagen bis zum 30.9.2012 zu erfolgen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.