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Titel: Abzug “neu für alt” bei Schaden an Hausanschlusskanal durch Baumwurzeln
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 13.01.2012
Aktenzeichen: - V ZR 136/11 -
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001496

Abzug “neu für alt” bei Schaden an Hausanschlusskanal durch Baumwurzeln

- Urteil des BGH vom 13.1.2012 - V ZR 136/11 -

Die Wurzeln eines durch die beklagte Stadt gepflanzten Baumes waren in den Hausanschlusskanal der Klägerin eingewachsen und hatten diesen beschädigt. Nach dem Urteil des BGH vom 13.1.2012 - V ZR 136/11 hat der Grundstückseigentümer sich beim Ersatz der Kosten für das erneuerte Kanalstück einen Abzug »neu für alt« anrechnen zu lassen. So wie der Geschädigte durch eine Schadensersatzleistung nicht besser gestellt werden soll, als wenn das zum Ersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre, so soll auch derjenige, dessen Eigentum beeinträchtigt wird, durch die Beseitigung der Störung keinen Vorteil erlangen. Die Höhe des vom Landgericht ermittelten Abzuges unter Berücksichtigung der hypothetischen Lebensdauer des alten Kanals ohne Eintritt der Wurzelschäden und der Lebensdauer des neu errichteten Kanals hat der BGH nicht beanstandet.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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