Ab 1.2.2013: Organisation der Landesregulierungsbehörde in Bayern geändert
Der Freistaat Bayern ändert die Organisation seiner Landesregulierungsbehörde. Mit Wirkung zum 1.2.2013 ist für den Vollzug der Aufgaben der Landesregulierungsbehörde im Sinn des § 54 Abs. 2 EnWG die Regulierungskammer des Freistaates Bayern zuständig. Die Geschäftsstelle der Regulierungskammer ist beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eingerichtet. Jedoch nimmt die Regulierungskammer als rechtlich getrennte und unabhängige Behörde die ihr übertragenen Aufgaben wahr und ist dabei oberste Dienstbehörde. Die Änderungen wurden vor dem Hintergrund EU-rechtlicher Vorgaben beschlossen. Die Richtlinien zum Elektrizitäts- und zum Erdgasbinnenmarkt, die Teil des im September 2009 in Kraft getretenen sog. Dritten Energiebinnenmarktpakets sind, sehen eine Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden vor. Die bisherige Organisationsstruktur genügte u.a. deswegen nicht den europarechtlichen Vorgaben, weil die als Landesregulierungsbehörde tätigen Regierungen einem ministeriellen Weisungsrecht unterliegen. Das entsprechende Änderungsgesetz vom 11.12.2012 (ZustWiG-E) ist unter www.verkuendung-bayern.de veröffentlicht und tritt am 1.2.2013 in Kraft.
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