Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Bundesarbeitsgericht urteilt zur Kündigung eines Triebfahrzeugführers: Arbeitgeberpflicht zur Verhältnismäßigkeit
Autor: RAin Liv-Loreen Perkhoff
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.06.2024
Aktenzeichen: 2 AZR 134/23
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 25086230 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 1/2025, Seite 26

Bundesarbeitsgericht urteilt zur Kündigung eines Triebfahrzeugführers: Arbeitgeberpflicht zur Verhältnismäßigkeit

– BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 134/23 –

In Berufen mit besonderen Sicherheitsanforderungen – wie dem Triebfahrzeugführer im vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelten Fall – können öffentlich-rechtliche Bescheinigungen bzw. Zusatzbescheinigungen wie die Fahrerlaubnis bei Kraftfahrern, der Waffenschein für Personenschützer, die Fluglizenz bei Piloten, das Gesundheitszeugnis bei Verkaufspersonal oder die Approbation bei Ärzten von entscheidender Bedeutung sein. Ohne diese ist die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesetzlich untersagt, was die Beschäftigungsfähigkeit…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche