Titel: Bundesarbeitsgericht urteilt zur Kündigung eines Triebfahrzeugführers: Arbeitgeberpflicht zur Verhältnismäßigkeit
Autor:
RAin Liv-Loreen Perkhoff
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.06.2024
Aktenzeichen: 2 AZR 134/23
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer:
25086230
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 1/2025, Seite 26
Bundesarbeitsgericht urteilt zur Kündigung eines Triebfahrzeugführers: Arbeitgeberpflicht zur Verhältnismäßigkeit
– BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 134/23 –
In Berufen mit besonderen Sicherheitsanforderungen – wie dem Triebfahrzeugführer im vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelten Fall – können öffentlich-rechtliche Bescheinigungen bzw. Zusatzbescheinigungen wie die Fahrerlaubnis bei Kraftfahrern, der Waffenschein für Personenschützer, die Fluglizenz bei Piloten, das Gesundheitszeugnis bei Verkaufspersonal oder die Approbation bei Ärzten von entscheidender Bedeutung sein. Ohne diese ist die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesetzlich untersagt, was die Beschäftigungsfähigkeit…