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Titel: Kein Vorrang von Webinaren vor Präsenzseminaren – Betriebsrat darf sich trotz Mehrkosten weiterhin vor Ort schulen lassen
Autor: Cora Kosch
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 07.02.2024
Aktenzeichen: 7 ABR 8/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086098 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2024, Seite 258

Kein Vorrang von Webinaren vor Präsenzseminaren – Betriebsrat darf sich trotz Mehrkosten weiterhin vor Ort schulen lassen

– BAG, Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23 –

Das Angebot an Online-Schulungen wird immer größer. Hat der Betriebsrat die Wahl zwischen einem Präsenzseminar und einem inhaltsgleichen Webinar, so kann der Arbeitgeber nicht von ihm verlangen, sich aufgrund der mit der Teilnahme vor Ort verbundenen Zusatzkosten für das Webinar zu entscheiden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und damit den Vorinstanzen Recht gegeben.

Kostentragungspflicht des Arbeitgebers umfasst auch notwendige Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten

In dem vom BAG entschiedenen…

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