Titel: Missachtung der Kleiderordnung kann zu einer Kündigung führen
Autor:
Bernd Kinzinger
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.05.2024
Aktenzeichen: 3 SLa 224/24
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer:
24086075
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 08/2024, Seite 226
Missachtung der Kleiderordnung kann zu einer Kündigung führen
– LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2024 – 3 SLa 224/24 –
Das arbeitgeberseitige Weisungsrecht ist in § 106 der Gewerbeordnung (GewO) ausdrücklich verankert. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen naher bestimmen. Das gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, worunter beispielsweise die Erteilung eines Alkoholverbots am Arbeitsplatz oder Anordnungen hinsichtlich der Kleidung der Arbeitnehmer fallen. Zu Letzterem, also den Grenzen des Weisungsrechts in Bezug auf die…