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Titel: Europäische Kommission veröffentlicht neue De-minimis-Verordnungen
Datum: 01.03.2024
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 24082894 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2024, Seite 77

Europäische Kommission veröffentlicht neue De-minimis-Verordnungen

Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen bei der Europäischen Kommission anmelden müssen und erst nach Genehmigung durch die Kommission durchführen dürfen. Nach der EU-Ermächtigungsverordnung für staatliche Beihilfen kann die Kommission bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären und von der im AEUV festgelegten Anmeldepflicht freistellen.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 zwei Verordnungen zur Änderung der…

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