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Titel: Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft bei rechtlich nicht entflochtenen Unternehmen
Behörde / Gericht: Landesamt für Steuern Niedersachsen
Datum: 26.09.2023
Aktenzeichen: S 2137-St 221/St 224a-2815/2023 II
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 5082862 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2024, Seite 52

Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft bei rechtlich nicht entflochtenen Unternehmen

– LfSt Niedersachsen, Vfg. vom 26.09.2023 – S 2137-St 221/St 224a-2815/2023 II –

An das LfSt ist die Frage herangetragen worden, ob bei Energieversorgungsunternehmen, bei denen die Bereiche Netzbetrieb und Energiehandel nicht entflochten sind, eine Rückstellung für Mehrerlösabschöpfungen auch zu bilden ist, soweit die Verpflichtung zur Anpassung der Netzentgelte gegenüber dem (unternehmenseigenen) Vertrieb besteht.

I. Sachverhalt

Ein Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke), welches in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG geführt wird, ist in verschiedene Bereiche –…

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