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Titel: Diskriminierung bei tariflichen Überstundenzuschlägen – EuGH stärkt Rechte Teilzeitbeschäftigter – Hohe Relevanz für TV-V, TVöD und TV-L
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 29.07.2024
Aktenzeichen: C–184/22 und C– 185/22
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 24086198 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2024, Seite 341

Diskriminierung bei tariflichen Überstundenzuschlägen – EuGH stärkt Rechte Teilzeitbeschäftigter – Hohe Relevanz für TV-V, TVöD und TV-L

EuGH, Urteil vom 29.07.2024 – C – 184/22 und C – 185/22 –

Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH können Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge grundsätzlich bereits ab Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit fordern, wenn den Vollzeitkräften die Zuschläge ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit zustehen. Regelungen, die die Zuschläge für Teilzeitkräfte erst ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit vorsehen, können eine unzulässige Diskriminierung beinhalten. Auch Arbeitgeber die den TV-V, TVöD oder TV-L anwenden, müssen vor diesem Hintergrund mit entsprechenden…

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