Titel: Keine Diskriminierung bei Verweigerung der Wiedereinstellung wegen Überschreitens der tariflichen Altersgrenze
Autor:
Josefine Müh
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 25.04.2024
Aktenzeichen: 8 AZR 140/23
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer:
24086155
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2024, Seite 317
Keine Diskriminierung bei Verweigerung der Wiedereinstellung wegen Überschreitens der tariflichen Altersgrenze
– BAG, Urteil vom 25.04.2024 – 8 AZR 140/23 –
Ein Arbeitsverhältnis endet nur dann automatisch mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, wenn das individualrechtliche oder kollektivrechtliche Regelungen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, entsprechend vorsehen. In § 33 Abs. 1 Buchst. a) des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben die Tarifpartner eine solche typische Altersgrenze geregelt. Danach endet das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das Alter zum Eintritt in die Regelaltersrente,…