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Titel: Eingang einer mit der Deutschen Post übersandten Kündigung - was sind „postübliche Zustellzeiten“?
Autor: Philipp A. Lämpe
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.06.2024
Aktenzeichen: 2 AZR 213/23
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 24086124 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2024, Seite 286

Eingang einer mit der Deutschen Post übersandten Kündigung - was sind „postübliche Zustellzeiten“?

– BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 213/23 –

Die fristgemäße Zustellung das Arbeitsverhältnis beendender Kündigungsschreiben ist in der Praxis ein regelmäßiger Streitpunkt, da gerade bei einer Zustellung der Kündigung kurz vor dem Ende eines Monats der Frage, ob die Kündigung noch zugestellt wurde, mitunter wirtschaftlich erhebliche Bedeutung zukommen kann. Juristisch handelt es sich dabei um die Fragestellung, wann eine sog. Willenserklärung, welche die Kündigungserklärung darstellt, unter Abwesenden bei Einschaltung einer Postzustellung zugeht.

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